§ 17 WEG 2002; § 56 Abs 12 WEG 2002
Der OGH erörtert, dass der Wegfall eines Wohnungseigentümers an der Rechtsgültigkeit einer schriftlichen Benützungsregelung nichts ändert und legt dar, dass eine Gebrauchsregelung auch bezüglich der zukünftigen Nutzung eines noch vermieteten Grundstücksteils getroffen werden kann.