§ 37 EO
Der OGH erläutert, dass der Exszindierungskläger, der das Grundstück nach Anmerkung der Eröffnung des Zwangsversteigerungsverfahrens kauft, infolge eines gesetzlichen Parteiwechsels seine Rechtsposition als "dritte Person" gemäß § 37 EO verliert.