§ 25 Abs 3 WEG aF; § 43 Abs 3 WEG nF
Der OGH erörtert, dass die Klage auf Erteilung einer schriftlichen Einwilligung zur Schaffung von Wohnungseigentum nicht zur Streitanmerkung berechtigt. Eine analoge Zugrundelegung des § 25 Abs 3 WEG aF (§ 43 Abs 3 WEG nF) ist nicht zulässig.