Zusammenfassung: Das OLG Wien erörtert Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Abbrechung des Strafverfahrens nach § 412 StPO, beschreibt die Abbruchsvoraussetzungen und prüft die Zulässigkeit der Verhandlungsführung in Abwesenheit des Beschuldigten, dessen Wohnsitz im Ausland liegt.
OLG Wien, 07.11.2002, 19 Bs 334,335/02