§ 89 ArbVG
Der OGH erörtert, dass der Betriebsrat keine unmittelbare Zugriffsbefugnis zu EDV-mäßig gespeicherten Arbeitnehmerdaten besitzt, sondern nur einen Ausdruck derselben fordern kann.
OGH, 04.06.2003, 9 ObA 3/03m
§ 89 ArbVG
Der OGH erörtert, dass der Betriebsrat keine unmittelbare Zugriffsbefugnis zu EDV-mäßig gespeicherten Arbeitnehmerdaten besitzt, sondern nur einen Ausdruck derselben fordern kann.
OGH, 04.06.2003, 9 ObA 3/03m