§ 105 Abs 3 ArbVG
Der OGH erörtert, inwieweit nachträglich eingetretene Umstände bei Einschätzung einer aus der Kündigung resultierenden maßgeblichen Verletzung von Arbeitnehmerinteressen miteinzubeziehen sind.
OGH, 22.05.2003, 8 ObA 25/03i
§ 105 Abs 3 ArbVG
Der OGH erörtert, inwieweit nachträglich eingetretene Umstände bei Einschätzung einer aus der Kündigung resultierenden maßgeblichen Verletzung von Arbeitnehmerinteressen miteinzubeziehen sind.
OGH, 22.05.2003, 8 ObA 25/03i