§ 68 Abs 1 EStG; § 68 Abs 2 EStG
Der VwGH erörtert die im konkreten Fall maßgebliche Besteuerung der Zuschläge für Überstunden und Sonntagsbeschäftigung und führt aus, dass allfällige abweichende Bestimmungen in Kollektivverträgen den Regelungsgehalt von Steuernormen nicht umgestalten können.