§ 27 EStG; § 30 EStG; § 93 EStG
Der VwGH erörtert, dass der Unterschiedsbetrag zwischen Emissionswert und Einlösungssumme einer Indexanleihe als Zinserlös zu qualifizieren ist, der der Kapitalertragssteuer unterliegt. Weiters führt er aus, dass die Ausbedingung eines verbindlichen Rückverkaufs ein Spekulationsgeschäft begründet.