§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG
Der OGH erörtert, dass das Aufrechterhalten des Beschäftigungsverhältnisses bis zum Ende der Kündigungsfrist die Kündigung des Arbeitnehmers wegen dessen nachteiligen Auswirkungen auf betriebliche Interessen nicht ausschließt.
OGH, 26.06.2002, 9 ObA 145/02t