§ 52 BVergG 1997 aF; § 98 BVergG 2002
Der OGH erörtert, dass die übrigen Anbieter Schadenersatzforderungen gegen den Ausschreibenden geltend machen können, sofern dieser ein Angebot, bei dem die firmenmäßige Unterfertigung sich nicht auf das gesamte Angebot erstreckt, nicht aussondert.