§ 1041 ABGB
Der OGH erörtert, dass auch bei Unredlichkeit des Benützers einer Sache ein Verwendungsanspruch ausgeschlossen ist, sofern aus dem Gebrauch der fremden Sache keine Vorteile resultierten.
OGH, 28.05.2002, 4 Ob 114/02x
§ 1041 ABGB
Der OGH erörtert, dass auch bei Unredlichkeit des Benützers einer Sache ein Verwendungsanspruch ausgeschlossen ist, sofern aus dem Gebrauch der fremden Sache keine Vorteile resultierten.
OGH, 28.05.2002, 4 Ob 114/02x