§ 1299 ABGB; § 3 MaklerG; § 30b KSchG
Der OGH erläutert, dass die unzureichende Erfüllung seiner Aufklärungspflichten die Kürzung der Provisionsforderung des Maklers rechtfertigt. Weiters prüft der erkennende Senat, ob der Auftraggeber Schadenersatzansprüche gegen den Makler geltend machen kann.