§ 880a ABGB; § 1295 ABGB; § 1298 ABGB
Der OGH erörtert, dass dem Kläger die (volle) Beweislast bezüglich der (behaupteten) Schadensverursachung durch den vertragserstellenden Notar trifft; es kommt keine Beweislastumkehr zur Anwendung.
OGH, 02.06.2000, 1 Ob 278/99k