vorheriges Dokument
nächstes Dokument

OGH, 13.07.2000, 5 Ob 183/00y (Wirtschaftsrecht)

Wirtschaftsrechtecolex 2001/9ecolex 2001, 45 Heft 1 v. 1.1.2001

§ 94 Abs 1 Z 2 GBG; § 157 KO

Der OGH legt dar, dass der Gemeinschuldner erst dann rechtswirksam über seine Vermögensgüter disponieren kann, sobald die Löschung der Konkursanmerkung im Grundbuch rechtskräftig erfolgte bzw der Aufhebungsbeschluss in Rechtskraft erwachsen ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!