§ 43 ABGB
Der OGH erörtert, dass auch Domainbezeichnungen namensrechtlichen Schutz nach § 43 ABGB genießen und erläutert, inwieweit eine Verantwortlichkeit der Domain-Vergabestelle besteht.
OGH, 13.09.2000, 4 Ob 166/00s
§ 43 ABGB
Der OGH erörtert, dass auch Domainbezeichnungen namensrechtlichen Schutz nach § 43 ABGB genießen und erläutert, inwieweit eine Verantwortlichkeit der Domain-Vergabestelle besteht.
OGH, 13.09.2000, 4 Ob 166/00s