§ 914 ABGB; § 1295 ABGB
Der OGH prüft, ob die Missachtung der rechtsgeschäftlich festgelegten Formvorschriften für den Abruf einer Bankgarantie deren Rechtsungültigkeit zur Folge hat und legt dar, dass eine derartige Überprüfung im Provisorialverfahren nicht durchgeführt werden kann.