§ 1037 ABGB ; § 1313a ABGB
Der OGH erörtert, dass der Geschäftsherr, der nach Streitverkündung an den Erfüllungsgehilfen das Verfahren alleine fortführt, im Fall des Prozessunterliegen eine Regressforderung bezüglich der Verfahrenskosten gegen den Erfüllungsgehilfen geltend machen kann.