§ 10 GmbHG
Der OGH erläutert, dass bei einer mittels Dauerauftrag verfügten Sicherstellung eines Bankdarlehens an den Gesellschafter-Geschäftsführer, das dieser zur Begleichung der Stammeinlage aufgenommen hatte, die freie Disponibilität der Stammbeteiligung nicht mehr gegeben ist; die Bank dann daher für die Erteilung einer falschen Bestätigung nach § 10 Abs 3 GmbHG verantwortlich gemacht werden.