Zusammenfassung: Der Autor weist in seinem Beitrag nach, dass die zweimalige Kundmachung des inhaltlich mangelhaften URG keine Verfassungswidrigkeit begründet. Dabei erläutert er auch den Stellenwert des URG für die Interpretation handelsrechtlicher Bestimmungen, insbesondere der Publizitätsbestimmungen des § 277 HGB und des Eigenkapitalersatzrechts.
Rechtsgrundlagen: § 22 URG; § 23 URG; § 24 URG; § 25 URG; § 273 HGB; § 277 HGB