§ 5 PHG
Der OGH erörtert, dass die unterlassene Information über gefährliche Merkmale eines Produkts durch den Unternehmer dessen Mangelhaftigkeit im Produkthaftungsrecht begründen kann, weist aber darauf hin, dass die Warnpflicht des Unternehmers eine Schutzbedürftigkeit des Konsumenten voraussetzt, was bei einem fachkundigen Abnehmer idR nicht der Fall sei.