Zusammenfassung: Das BA legt dar, dass die Beifügung "MUSEUM" bei Uhrengütern ausreichende Kennzeichnungsfähigkeit besitzt, um in den Schutzbereich des Markenrechts zu fallen.
BA, 18.08.2000, Bm 19/99
Rechtsgrundlagen: § 4 MSchG
Zusammenfassung: Das BA legt dar, dass die Beifügung "MUSEUM" bei Uhrengütern ausreichende Kennzeichnungsfähigkeit besitzt, um in den Schutzbereich des Markenrechts zu fallen.
BA, 18.08.2000, Bm 19/99
Rechtsgrundlagen: § 4 MSchG