§ 10 Abs 2 Z 5 UStG
Ein Vertrag über die Einlieferung von Autoreifen ist umsatzsteuerlich, wenn keine Obsorge übernommen wird und keine Ersatzleistung bei Diebstahl anfällt, als Vermietung und Verpachtung zu werden.
§ 10 Abs 2 Z 5 UStG
Ein Vertrag über die Einlieferung von Autoreifen ist umsatzsteuerlich, wenn keine Obsorge übernommen wird und keine Ersatzleistung bei Diebstahl anfällt, als Vermietung und Verpachtung zu werden.