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Inhalt des Dienstzeugnisses

Wirtschaftsrechtecolex 2000/62ecolex 2000, 142 Heft 2 v. 1.2.2000

§ 39 AngG; § 1163 ABGB; § 8 ÄrzteG; § 31 ÄrzteausbidlungsVO

Welchen Inhalt ein Dienstzeugnis haben muss, ist abgesehen von Mindestangaben gesetzlich nicht geregelt. Die Formulierung des Dienstzeugnisses steht dem Dienstgeber frei.

OGH, 29.9.1999, 9 ObA 185/99t

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