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Stellungnahme des Betriebsrats bei Kündigung

WirtschaftsrechtWolfgang Mazalecolex 2000/59ecolex 2000, 141 Heft 2 v. 1.2.2000

§ 105 ArbVG

Obzwar die nach § 105 Abs 4 ArbVG vorgesehene Stellungnahme an keine bestimmte Form gebunden ist, muß in einer Erklärung des Betriebsrates doch seine Absicht zweifelsfrei zum Ausdruck kommen. Eine bloße Kenntnisnahme der Kündigungsabsicht ist keine Stellungnahme im Sinne dieser Bestimmung.

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