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Kündigung nach Entlassungsandrohung

WirtschaftsrechtWolfgang Mazalecolex 2000/56ecolex 2000, 139 Heft 2 v. 1.2.2000

§ 870 ABGB

Kündigt ein Arbeitnehmer, weil ihm der Arbeitgeber die Entlassung androht, kann der Arbeitnehmer die Kündigungserklärung anfechten. Entscheidend ist, ob für den Arbeitgeber im Zeitpunkt der Drohung plausible und objektiv ausreichende Gründe für den Ausspruch der Entlassung gegeben waren.

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