§ 879 ABGB; Art 2 B-VG
Die Ablöse der geltenden Betriebsvereinbarung durch eine verschlechternde Betriebsvereinbarung ist nur dann wirksam, wenn sie dem Sachlichkeitsgebot und der Grundrechtsbindung entspricht.
OGH 6.9.2000, 9 ObA 106/00d
§ 879 ABGB; Art 2 B-VG
Die Ablöse der geltenden Betriebsvereinbarung durch eine verschlechternde Betriebsvereinbarung ist nur dann wirksam, wenn sie dem Sachlichkeitsgebot und der Grundrechtsbindung entspricht.
OGH 6.9.2000, 9 ObA 106/00d