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Wiederaufleben eingestellter Betriebspensionszahlungen

WirtschaftsrechtWolfgang Mazalecolex 2000/354ecolex 2000, 892 - 894 Heft 12 v. 1.12.2000

§ 879 ABGB

Ist davon auszugehen, dass ein Unternehmen in Zukunft weitergeführt und nicht liquidiert wird, ist ein Widerruf der Betriebspensionszusage für alle Zukunft selbst bei erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten nicht gerechtfertigt.

OGH 7.9.2000, 8 ObA 17/99d

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