Art 8 Nr 21 der 4. EVHGB
Mit Ausfolgung aller für die Eigentumseinverleibung notwendigen Urkunden an den Käufer liegt Übergabe des Kaufobjektes vor. Die Übergabe schließt den Rücktritt des Verkäufers wegen Verzug des Käufers mit der Kaufpreiszahlung aus.