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Aushändigung von Beförderungsdokumenten beim Warschauer Abkommen

WirtschaftsrechtMartin Stefulaecolex 2000/284ecolex 2000, 718 - 719 Heft 10 v. 1.10.2000

Art 3 WA; Art 22 WA

Der OGH klärt in dieser Entscheidung die Frage, wann von einem Ausstellen bzw. Aushändigen eines Flugscheines iSd Art 3 des Warschauer Abkommens gesprochen werden. Wesentlich ist die deshalb, weil mit Aushändigung der Flugscheines an den Reisenden kommen die Haftungsbeschränkungen nach Art 22 des Warschauer Abkommens zum Tragen.

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