§ 8 Abs 4 EStG
Eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ist kein Anlagevermögen, das einer Abnutzung unterliegt. Eine solche setzt nämlich voraus, dass der Wert des Vermögens im Laufe der Zeit durch den Gebrauch aufgezehrt wird. Eine Aufzehrung durch Gebrauch ist jedoch bei einer Kapitalbeteiligung nicht möglich.