§ 67 Abs 3 EStG
§ 67 Abs 3 EStG sieht für kollektivvertraglichvorgesehene Abfertigungen eine Steuerbegünstigung vor. Auf Abfertigungen auf Grundlage einer Betriebsvereinbarung findet § 67 EStG nach Ansicht des VwGH hingegen keine Anwendung.
§ 67 Abs 3 EStG
§ 67 Abs 3 EStG sieht für kollektivvertraglichvorgesehene Abfertigungen eine Steuerbegünstigung vor. Auf Abfertigungen auf Grundlage einer Betriebsvereinbarung findet § 67 EStG nach Ansicht des VwGH hingegen keine Anwendung.