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Sicherheitsleistung bei mehreren Exekutiosarten

Wirtschaftsrechtecolex 2000/259ecolex 2000, 650 Heft 9 v. 1.9.2000

§ 43 Abs 2 EO; § 44 EO; § 331 EO

Der OGH äußert sich in dieser Entscheidung zur Sicherheitsleistung bei mehreren Exekutionsarten. Die Aufschiebung der Exekution kann für einzelne Exekutionsarten beantragt werden. Dabei sind die Sicherheitsleistungen für jede Exekutionsart einzeln festzusetzen.

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