§ 3 AVRAG
Wird ein Arbeitsverhältnis in unzulässiger Weise beendet, kann der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zeitlich unbegrenzt geltend machen. Gleiches gilt auch im Falle einer unzulässigen Vertragsbeendigung in Zusammenhang mit einem Betriebsübergang iSd § 3 AVRAG.