Zusammenfassung: Die Entscheidung stellt klar, wann bei einem Gemeinschaftsunternehmen gemeinsame Kontrolle der Gründerunternehmen gegeben ist.
KOG, 13.9.1999, 16 Ok 5/99
Rechtsgrundlagen: § 41 Abs 2 KartG
Zusammenfassung: Die Entscheidung stellt klar, wann bei einem Gemeinschaftsunternehmen gemeinsame Kontrolle der Gründerunternehmen gegeben ist.
KOG, 13.9.1999, 16 Ok 5/99
Rechtsgrundlagen: § 41 Abs 2 KartG