Zusammenfassung: In der Entscheidung werden die für das Vorliegen eines Bagatellkartells maßgeblichen Beurteilungskriterien angeführt. Dabei ist die Definition des Teilmarktes von entscheidende Bedeutung
KOG 13.9.1999, 16 Ok 2/99
Rechtsgrundlagen: § 16 KartG