§ 33 Abs 1 FinStrG; § 33 Abs 3 lit a FinStrG; § 20 FinStrG
Die Verhängung einer Ersatzfreiheitsstrafe bei Verurteilung zu einer Geldstrafe ist im Gesetz zwingend vorgegeben. Eine selbständige bedingte Nachsicht von Ersatzfreiheitsstrafen gibt es nicht.
OGH 12.1.2000, 13 Os 167/99