§ 28 Abs 1 VwGG; § 41 Abs 1 VwGG
Bei Fehlen eines Beschwerdepunktes (hier: Verletzung von Verfahrensvorschriften) ist das Verfahren von dem VwGH einzustellen.
VwGH 27.1.2000, 99/15/0243
§ 28 Abs 1 VwGG; § 41 Abs 1 VwGG
Bei Fehlen eines Beschwerdepunktes (hier: Verletzung von Verfahrensvorschriften) ist das Verfahren von dem VwGH einzustellen.
VwGH 27.1.2000, 99/15/0243