§ 1 Abs 2 AuslBG; § 3 Abs 7 AuslBG; § 29 AuslBG; § 16 Abs 1 FrG
Die Weiterbeschäftigung eines Ausländers ist bis zur Beendigung des Dienstvertrages möglich. Dies gilt selbst dann, wenn der Aufenthaltstitel des Ausländers bereits weggefallen ist.
§ 1 Abs 2 AuslBG; § 3 Abs 7 AuslBG; § 29 AuslBG; § 16 Abs 1 FrG
Die Weiterbeschäftigung eines Ausländers ist bis zur Beendigung des Dienstvertrages möglich. Dies gilt selbst dann, wenn der Aufenthaltstitel des Ausländers bereits weggefallen ist.