Zusammenfassung: Nachdem die Beklagte eines Schiedsverfahrens im Verfahren untätig geblieben war und in weiterer Folge ein Spruch erging, erhob sie Klage im ordentlichen Rechtsweg mit dem Vorbringen der Ungültigkeit der Schiedsvereinbarung. Zu prüfen war, ob das Schriftformerfordernis gewahrt gewesen war. In der Anmerkung wird das Urteil zusammengefasst, außerdem finden sich Anmerkungen zur Verfahrensdauer.

