Zusammenfassung: In einer öffentlichen Auftragsvergabe wurde das Kriterium des Leistungsnachweises "der vergangenen drei Jahre" zu Lasten eines Bieters ausgelegt. Das slowakische Vergabeamt (UVO) hatte die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der zuständigen Behörde zu überprüfen. Die Anmerkung enthält Praxishinweise für potentielle Interessenten von öffentlichen Aufträgen.
Rechtsgrundlagen: § 28 Abs 1 skVergG; § 9 Abs 4 skVergG

