Zusammenfassung: In gegenständlicher Entscheidung aus dem Februar 2009 hatte sich das russische OWG ua mit der Frage zu befassen, ob eine Gesellschafterversammlung, die nicht ordnungsgemäß einberufen wurde, der Übertragung eines Geschäftsanteils rechtswirksam zustimmen kann und ob die Benachrichtigung eines Generaldirektors, der unwirksam bestellt wurde, einen Eigentumsübergang am Geschäftsanteil zur Folge haben kann. Mit Anmerkungen von Rainer Wedde.

