Zusammenfassung: Das polnische OG stellte in gegenständlicher Entscheidung klar, ob die Zurücknahme der erhobenen Prozesseinrede der vereinbarten Zuständigkeit eines Schiedsgerichtes im Rechtsmittelverfahren und auch im erstinstanzlichen Verfahren erfolgen kann. Mit Anmerkungen von Alexander Patsch.
Rechtsgrundlagen: Art 203 plZPO

