Zusammenfassung: Die Erhöhung des Umsatzsteuersatzes für Bauleistungen verpflichtet die ausschreibende Stelle nicht zur Zahlung eines um den Steuertarif erhöhten Werkentgelts.
Rechtsgrundlagen: Art 353 plZGB
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Zusammenfassung: Die Erhöhung des Umsatzsteuersatzes für Bauleistungen verpflichtet die ausschreibende Stelle nicht zur Zahlung eines um den Steuertarif erhöhten Werkentgelts.
Rechtsgrundlagen: Art 353 plZGB
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