Zusammenfassung: Kurzinformation über die Implementierung eines ermäßigten Schenkungssteuersatzes für Geldüberweisungen zwischen 100%ig verbundenen Unternehmen.
Rechtsgrundlagen: § 45 GesetzNr 2006/131; § 17 Abs 4 Gesetz Nr 90/93
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Kurzinformation über die Implementierung eines ermäßigten Schenkungssteuersatzes für Geldüberweisungen zwischen 100%ig verbundenen Unternehmen.
Rechtsgrundlagen: § 45 GesetzNr 2006/131; § 17 Abs 4 Gesetz Nr 90/93
Schlagwörter:
