Zusammenfassung: Obwohl grundsätzlich alle GmbH-Gesellschafter in Russland alle Informationsrechte bezüglich der Gesellschaft haben, bestehen diese durch den Austritt aus dieser nicht mehr weiter. Danach können nur noch solche Informationen verlangt werden, die notwendig sid, um den Wert des auszubezahlenden Anteils festzustellen.

