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RUSSLAND - Aufkaufsrecht in der Aktiengesellschaft

Internationales RechtRainer Wedde (Glosse)eastlex 2006/13eastlex 2006, 191 Heft 4 v. 1.12.2006

Zusammenfassung: Das ruOWG nimmt zur Begründung der Aufkaufsrechte der Aktionäre Stellung und erläutert, dass die Nichtgeltendmachung des Bezugsrechts bei einer Erhöhung des Gesellschaftskapitals ein Aufkaufsrecht ausschließt.

Rechtsgrundlagen: Art 75 ruAktG; Art 40 ruAktG; Art 76 ruAktG

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