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Tschechien-Die Konkursanmeldung als unzulässige Rechtsausübung

Internationales RechtSalac, Mgr. Jiri, Rechtsanwaltsanwärter, DLA Weiss-Tessbach, Prageastlex 2005/13eastlex 2005, 188 Heft 4 v. 1.8.2005

Zusammenfassung: Obwohl die Konkursvoraussetzung der Gläubigermehrheit auch bei nur 2 Gläubigern erfüllt sein kann, ist dem Konkursantrag dennoch nicht stattzugeben, wenn die Gläubigermehrheit nur dadurc zustande gekommen ist, dass ein Gläubiger einem Dritten einen Teil seiner Forderung zediert hat und darin eine Schikane des Schuldners zu sehen ist. Dies ist dann der Fall, wenn sich für die Zession kein anderes wirtschaftliches Motiv ergibt.

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