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Polen-Verjährungsfristen für Kaufpreisforderung und Verzugszinsen

Internationales RechtPatsch, Dr. Alexander, Rechtsanwalt, Wien/Kuleshova, Julia, Partnerin, Independant Consulting group, Moskaueastlex 2005/11eastlex 2005, 186 Heft 4 v. 1.8.2005

Zusammenfassung: Für Verzugszinsen gelten in Polen dieselben Verjährungsfristen wie für wiederkehrende Leistungen. Dies gilt auch dann, wenn die Hauptforderung, etwa aus einem unternehmerischen Kaufvertrag schon früher verjährt.

Rechtsgrundlagen: Art. 118 plZGB; Art. 554 plZGB

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