Zusammenfassung: Auch wenn ein GmbH-Gesellschafter seinen Anteil mit allen Gesellschafterrechten verkauft, so muss davon nicht auch ein bereits durch Beschluss der Gesellschaft zugesprochener Dividendenanspruch umfasst sein. Dieser ist ein eigenständiger schuldrechtlicher Anspruch.
Rechtsgrundlagen: § 180 HGG; § 191 HGG

