Mit dem E-Commerce-Gesetz (ECG) wird die RL 2000/ 31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. 6. 2000 (über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insb des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt) („Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“) in österreichisches Recht umgesetzt. Darüber hinaus werden auch einige andere inhaltlich zusammenhängende Fragen (zB die Haftung für Links) geregelt. Das ECG (BGBl I 2001/152) tritt am 1. 1. 2002 mit (ua) folgenden wesentlichen Inhalten in Kraft: